Es kommt darauf an, ob Du den Dom als Motiv in den Mittelpunkt Deines Fotos rückst. In diesem Fall sind zufällig mitfotografierte Personen nur "Beiwerk" und müssen es "ertragen", fotografiert zu werden.
Wenn Dein Augenmerk einer bestimmten Person oder Personen gilt und der Dom nur auf dem Foto erscheint, weil er halt zufällig da rumsteht, dann musst Du die Zustimmung der Person(en) einholen.
Wo da in der Praxis der Unterschied liegen soll, das wissen die Götter. In beiden Fällen können ja Gesichter erkennbar und die Personen eindeutig identifizierbar sein.
Das alles ist nicht richtig zuende gedacht. Wenn der Gesetzgeber konsequent wäre, müsste er eigentlich allen Touristen das Fotografieren verbieten. Aber das traut sich dann ja auch wieder niemand.
Mir kommt das alles ziemlich unlogisch vor
Gruß
Mario