Ich frag mich nur, wie das OLG entschieden hätte, wenn der Dosenfahrer ein Kind auf einem Fahrrad, welches sicherlich noch schlechter erkennbar ist, erwischt hätte.
Lautet dann der Richterspruch:
" Wehrte Eltern es tut mir jetzt aber echt leid, aber sie sind nicht ganz unschuldig am Tod Ihres Kindes. Wie konnten Sie dieses nur mit einem schlecht erkennbaren Fahrzeug dem Strassenverkehr aussetzten."
Aber leider ist das in der Juristerei so: Fahrzeugbenutzung = Betriebsgefahr =Teilschuld
Aber Ob das nun richtig ist?
Wollen wir hoffen, alle samt Angehörige ( Kinder ) nicht in solche Situationen zu kommen.
In diesem Sinne: Gute Fahrt