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Freitag, 10. August 2012, 14:27

Motorradsturz nach Ausbesserung von Straßenschäden mit Bitumen - bei Nässe

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.09.2009 (Az. 1 U 309/08 ) entschieden, dass eine Verletzung der Pflicht zur Straßenverkehrssicherung begründet ist, wenn eine mit Bitumen ausgebesserte oder erstellte Straße bei Nässe vergleichbar glatt wie eine Straßenbahnschiene ist und dieser Zustand längere Zeit andauert.

Das Gericht argumentiert damit, dass die Bediensteten des Landes die Straßen auf außerordentliche Gefahren regelmäßig untersuchen müssten. Ebenfalls hätten sie erforderliche Vorsorgemaßnahmen treffen müssen. Dafür reichen bei solch einer erhöhten Gefahr bloße Warnschilder nicht aus. Vielmehr muss - durch eine Erneuerung des Fahrbahnbelags - für eine Griffigkeit der Straße gesorgt werden oder die Straße für Motorradfahrer gesperrt werden.

Fährt der Motorradfahrer bei angemessener Geschwindigkeit, der Motorradfahrer gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld erheben.

Quelle: ADAC

Straydog

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2

Freitag, 10. August 2012, 18:55

ja suuuuuuper......ganz ganz tolle Begründung.....und dann kommt das nächste Gericht und zerpflückt die "angemessene Geschwindigkeit" nach dem Motto "wer stürzt KANN garnicht angemessen gefahren sein"..... dann doch lieber das Allheilmittel: für Motorradfahrer gesperrt..... :pillepalle:

Ich könnte kotzen, wenn ich sowas lese. Seit Jahrzehnten ist in Ösiland ein bewährter Ersatzstoff im Einsatz, der mit den exakt gleichen Maschinen verarbeitet werden kann, wie hierzulande Bitumen. Lediglich die Düsen müßten gegen andere getauscht werden. Dieser Ersatzstoff (Sto-Flex) ist rauh und griffig und kostet nicht mehr als die Schmiererei, die hierzulande veranstaltet wird. Im Gegenteil....volkswirtschaftlich gesehen isses sogar noch günstiger, weil keine Folgekosten durch Unfälle entstehen.

Aber nein........die Ösis sind ja alle doof und haben keine Ahnung, weil, was hierzulande nicht gesondert getestet und für gut befunden wurde, kann ja schließlich nix taugen und somit auch nicht zum Einsatz gebracht werden.

Willkommen in Europa? Oder eher doch wie gehabt: Hurra Deutschland? :gruebel:

oli-baer

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3

Freitag, 10. August 2012, 20:03

@ straydog

:good: :super:

4

Freitag, 10. August 2012, 20:06

Wenigstens haben wir Straßen....

5

Freitag, 10. August 2012, 20:28

Ach Bernd - reg dich doch nicht auf :toe:

In diesem unserem Lande verstehe ich schon längst nicht mehr alles ?( ;) :D

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Motorradsturz, Rechtsprechung, Urteil

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