Überraschung für Motorradfahrer in Frankreich:
Die ursprünglich geplante Verpflichtung für Biker, ab 1. Januar 2013 reflektierende Warnkleidung zu tragen, wurde zurückgenommen.
Die neue Verordnung hatte vorgesehen, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 cm2 auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen.
Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht sollten mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet werden.
Quelle:ADAC