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Harald-444

Rollerfahrer

  • »Harald-444« ist männlich
  • »Harald-444« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 158

Registrierungsdatum: 31. Oktober 2008

Vorname: Harald

Wohnort: Trier

Motorrad: BMW F800GT

Fahrstil: normal

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1

Dienstag, 6. Oktober 2009, 21:05

Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger

Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger mit einem
entgegenkommenden geradeaus fahrenden Motorrad
Bei Zusammenstössen mit dem geradeaus fahrenden Verkehr ist die
alleinige Haftung des Linksabbiegers dann nicht angemessen, wenn das
geradeaus fahrende Fahrzeug (Motorrad) wegen seiner geringen Grösse
kaum zu erkennen ist. (Aus den Gründen: ...Der Vorfahrtsverstoss der
Beklagten ist nämlich als relativ gering zu gewichten. So ist nach
den Feststellungen des Sachverständigen die Einleitung des
Abbiegemanövers durch die Bekl. nicht zu beanstanden, wenn sie nicht
einmal den Kopf des Klägers wahrnehmen konnte, was der
Sachverständige nicht ausgeschlossen hat. Selbst wenn die Bekl. den
Helm des Kl. bereits sehen konnte, so ist doch zu beachten, dass die
relativ geringe wahrnehmbare Fläche des sich nähernden Fahrzeugs den
Vorfahrtsverstoss der Bekl. relativiert. Auf der anderen Seite ist
die erhöhte Betriebsgefahr des Motorrades infolge seiner schlechteren
Wahrnehmbarkeit im Vergleich zu grösseren Kfz und die grosse
Instabilität eines Motorrades zu berücksichtigen...).
OLG BRANDENBURG vom 17.07.2009

Quelle ADAC - ADAJUR - Newsletter
Signatur von »Harald-444« Gruß Harald

“Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.” — Walter Röhrl

Bernd68

unregistriert

2

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 07:34

RE: Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger

Zum Glück ist hier nur eine selten vorkommende Situation beschrieben, sonst wäre dieses Urteil ein Freifahrtschein.

MikeTR

Moderator

  • »MikeTR« ist männlich

Beiträge: 2 755

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Vorname: Mike

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3

Samstag, 10. Oktober 2009, 23:02

RE: Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger

Ob selten vorkommend oder nicht, ich finde das schlichtweg eine Sauerei.
Signatur von »MikeTR« TTS-Sport Trier

4

Sonntag, 11. Oktober 2009, 09:48

@ Mike

Dito !

Da wundert es mich nicht mehr wirklich das sie in Brandenburg so verstärkt Kontrollen durchführen . Ich nenne das immer wieder Volksverdummung , wenn bei jeder Kurve ein Tempolimit oder ein Blitzer steht .
Signatur von »Chris« Gruß Chris

Beim Motorrad fahren sollte dein Gehirn niemals ins rechte Handgelenk rutschen

5

Sonntag, 11. Oktober 2009, 10:22

Ich frag mich nur, wie das OLG entschieden hätte, wenn der Dosenfahrer ein Kind auf einem Fahrrad, welches sicherlich noch schlechter erkennbar ist, erwischt hätte.
Lautet dann der Richterspruch:
" Wehrte Eltern es tut mir jetzt aber echt leid, aber sie sind nicht ganz unschuldig am Tod Ihres Kindes. Wie konnten Sie dieses nur mit einem schlecht erkennbaren Fahrzeug dem Strassenverkehr aussetzten."

Aber leider ist das in der Juristerei so: Fahrzeugbenutzung = Betriebsgefahr =Teilschuld ?( ?( Aber Ob das nun richtig ist?

Wollen wir hoffen, alle samt Angehörige ( Kinder ) nicht in solche Situationen zu kommen.

In diesem Sinne: Gute Fahrt

6

Sonntag, 11. Oktober 2009, 10:33

RE: Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger

Also kurz gesagt, sieht man als Linksabbieger keinen Kopf kann man einfach abbiegen.

Reiner

Bernd68

unregistriert

7

Sonntag, 11. Oktober 2009, 12:43

RE: Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger

Warum nicht, im Augenblick ist die Straße frei, keine Gefahr!

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