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Dienstag, 3. November 2009, 18:25

Kein Abzug „Neu für Alt“ bei Motorradschutzkleidung

Seit Jahren wird vor den Gerichten immer wieder zwischen Geschädigtem und gegnerischer Versicherung darüber gestritten, ob bei beschädigter Schutzkleidung nach einem Motorradunfall ein Abzug vom Neupreis dieser Gegenstände zu machen ist, wenn diese zum Unfallzeitpunkt schon älter waren.

Ein solcher Abzug „Neu für Alt“ ist bei modischen Gegenständen, Straßenbekleidung oder Sachen mit kurzer Haltbarkeit üblich und von der Rechtsprechung anerkannt. Bei Motorradschutzkleidung hat die Rechtsprechung diese Frage bisher sehr unterschiedlich entschieden.

Nunmehr gibt es eine höhergerichtliche Entscheidung, die wohl als richtungweisend gesehen werden darf. In einem Hinweisbeschluss bestätigte das OLG München am 23.01.2009 die ständige Rechtsprechung des LG Darmstadt zum Abzug "Neu für Alt" bei Motorradschutzkleidung. Aufgrund der Schutzfunktion ist bei beschädigter Schutzkleidung nun auch nach der Rechtsprechung der Bayern eindeutig, dass nicht der Zeitwert sondern der Kaufpreis zu ersetzen ist (OLG München, Az. 10 U 4104/08 ).

Quelle: ADAC
Signatur von »Gerd« Gruß Gerd

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Micha

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Mittwoch, 4. November 2009, 07:05

Ich hab 2003 schon mit der R+V gekämpft. Die hatten nach meinem Unfall nur Peanuts gezahlt wegen dem angeblichem Zeitwert usw blablabla!
Nach dem mein Anwalt ihnen die schon damals gültige Rechtssprechung erklärt hat, wurde mir dann doch der Neuwert für Helm, Jacke und Hose gezahlt.

Gruß
Micha
Signatur von »Micha« Mache nie die gleiche Dummheit zweimal, es gibt genug andere Möglichkeiten!

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Mittwoch, 4. November 2009, 22:59

Moin

danke für die info!

marc

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