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21

Donnerstag, 25. April 2013, 16:02

Hey Leute,

nun aber mal ruhig Blut!!!!


Ich habe nie bestritten, dass Uli Höneß viel Gutes getan hat, ich habe keine Hexenjagd betrieben, ich habe nur das gesagt, wozu er sich selbst schon bekannt hat!!!

Das ist ja nun mal Fakt!!

Aber wenn jemand, der permanent das Gatter zum Schweinehof öffnet damit eine Sau durchs Dorf getrieben werden kann ( ich erinnere an den Fall Daum ) dann muss er sich auch nicht wundern wenn er selbst die nächste Sau ist, die durchs Dorf getrieben wird.

Und NEIN: Ich bin kein Befürworter des Drogenkonsums und auch nicht des -Handels.

Außerdem finde ich reißerische Berichterstattung der Medien auch zum k....n!


Und um auf Oli´s Kleinmist zu sprechen zu kommen, möchte ich nur mal anmerken, dass Otto-Normalbürger seine Steuern schon abgezogen bekommt bevor das Nettogehalt in seinem Säckel landet. Hier greift also das Finanzamt vor der Steuererklärung zu. In den Einkommenklassen und bei den Einkunftsarten eines Herrn Höneß wird die Steuerschuld erst nach der Abgabe der Einkommensteurerklärung fällig.


Und ich kann nicht wirklich glauben, dass ich nur, weil ich ab und an mal in Luxembourg tanke, mein Recht verwirkt haben sollte jemanden, der selbst einen Gesetzesverstoss zugegeben hat, als Gesetzesbrecher zu bezeichnen.

MikeTR

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22

Donnerstag, 25. April 2013, 16:13

nun aber mal ruhig Blut!!!!
:super:
Ich wollte und will eure Meinungen hier lesen, keinen Kleinkrieg anzetteln.
Ist doch klar, dass es zu diesem Thema verschiedene Meinungen gibt, sonst hätte ich ja auch nicht fragen müssen.
Aber wie gesagt, immer schön ruhig bleiben bitte.
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23

Freitag, 26. April 2013, 10:40

Einen Kleinkrieg, möchte auch niemand anfangen !
@Klaus
Eine Selbstanzeige beim Finanzamt, kommt mit Sicherheit, nicht einem Bekenntnis gleich, das man ein Verbrecher
ist, das weiss jeder Selbstständige Unternehmer, der schon mal in die Fänge des Finanzamtes geraten ist !

MikeTR

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24

Freitag, 26. April 2013, 11:54

Hm, wenn man Selbstanzeige stellt, gibt man damit nicht eine Straftat zu? :gruebel:
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25

Freitag, 26. April 2013, 12:38

Der STRAFTATBESTAND der Steuerhinterziehung ist im § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt.

Demnach kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Der Versuch ist strafbar.In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren....

HIER der Link zum vollständigen Gesetzestext


§ 371 der AO regelt die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung:
Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft....

Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige ändert nichts an der Tatsache, dass eine Straftat begangen wurde!
Folglich hat auch ein Herr Höneß durch die Selbstanzeige eine Straftat zugegeben und sich als Straftäter geoutet.

Dass der Fall Höneß jetzt dermaßen von den Medien ausgeschlachtet wird, steht auf einem ganz anderen Blatt!
Da zeigt sich wieder einmal die bereits seit einiger Zeit verstärkt von den Medien angewandte fragwürdige Weisheit: only bad news are good news
Und das finde ich auch zum :puke:
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26

Freitag, 26. April 2013, 15:28

Die Selbstanzeige verschafft dem Schuldner erst einmal Zeit und begünstigt ein zu erwartendes Strafverfahren bzw. Strafe zu seinen Gunsten. Mit einem Guten Steuerberater und Anwalt geht hier einiges.

§ 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung





(1) Wer gegenüber
der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart
in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die
unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt,
wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft.
(2) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn 1.
bei einer der zur Selbstanzeige gebrachten unverjährten Steuerstraftaten vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholunga)
dem Täter oder seinem Vertreter eine Prüfungsanordnung nach § 196 bekannt gegeben worden ist oderb)
dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben worden ist oderc)
ein
Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung, zur Ermittlung
einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist
oder
2.
eine
der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder
Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies
wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste
oder3.
die
nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen
anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von
50 000 Euro je Tat übersteigt.

(3)
Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile
erlangt, so tritt für den an der Tat Beteiligten Straffreiheit nur ein,
wenn er die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern
innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet.
(4)
Wird die in § 153 vorgesehene Anzeige rechtzeitig und ordnungsmäßig
erstattet, so wird ein Dritter, der die in § 153 bezeichneten
Erklärungen abzugeben unterlassen oder unrichtig oder unvollständig
abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt, es sei denn, dass ihm oder
seinem Vertreter vorher die Einleitung eines Straf- oder
Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. Hat der
Dritte zum eigenen Vorteil gehandelt, so gilt Absatz 3 entsprechend.

27

Freitag, 26. April 2013, 16:22

Sach mal Pit,

kapierst Du den Sachverhalt wirklich nicht, oder willst Du hier nur rumstänkern!!!! :boese:


Logisch kann der Uli unter Zuhilfenahme eines entsprechend guten Advokaten erreichen, dass er straffrei ausgeht, diese ändert jedoch Nach wie Vor nichts an der Tatsache, dass eine Straftat begangen wurde und diese Tat auch durch die Selbstanzeige eingestanden wurde.

Und daher kann man sehr wohl sagen, dass er ein Straftäter ist.

Und hier mache ich keinen Unterschied zu Jemanden der eine Straftat begangen hat und wegen z.B. Verjährung auch nicht mehr mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss!
Für mich ist die Tatsache einer begangenen Straftat die Berechtigung jemanden als Gestzesbrecher zu bezeichnen, und das mache ich nicht abhängig davon, ob dieser Jemand von einem ordentlichen Gericht dafür verurteilt werden kann oder nicht, nur weil es ein Schlupfloch gibt!

MikeTR

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28

Freitag, 26. April 2013, 16:26

Das tut doch nichts zur Sache!
In dem von dir zitierten Text geht es um Straffreiheit bzw. -milderung.
Das ändert jedoch nicht das Geringste daran, dass die Straftat zweifelfrei begangen wurde.
Und das gesteht er durch die Selbstanzeige ein.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
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29

Freitag, 26. April 2013, 19:00

Richtig!
Wie ich ja schon im Beitrag Nr. 25 geschrieben habe, ändert die in § 371 AO beschriebene strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nichts an der Tatsache, dass zunächst einmal eine Straftat nach § 370 AO begangen wurde!


Was ist daran so schwer zu verstehen?
Na ja, man(n) muss es halt auch verstehen wollen ;) :D


Man könnte auch eine gewisse Borniertheit daraus lesen.
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30

Samstag, 27. April 2013, 08:30

Sach mal Pit,

kapierst Du den Sachverhalt wirklich nicht, oder willst Du hier nur rumstänkern!!!! :boese:


Logisch kann der Uli unter Zuhilfenahme eines entsprechend guten Advokaten erreichen, dass er straffrei ausgeht, diese ändert jedoch Nach wie Vor nichts an der Tatsache, dass eine Straftat begangen wurde und diese Tat auch durch die Selbstanzeige eingestanden wurde.

Und daher kann man sehr wohl sagen, dass er ein Straftäter ist.

Und hier mache ich keinen Unterschied zu Jemanden der eine Straftat begangen hat und wegen z.B. Verjährung auch nicht mehr mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss!
Für mich ist die Tatsache einer begangenen Straftat die Berechtigung jemanden als Gestzesbrecher zu bezeichnen, und das mache ich nicht abhängig davon, ob dieser Jemand von einem ordentlichen Gericht dafür verurteilt werden kann oder nicht, nur weil es ein Schlupfloch gibt!

Lieber Klaus,

kapiert habe ich hier durch deinen Beitrag schon, gestänkert wurde von mir wohl auch nicht, kann ja jeder hier nachlesen.
Das sollte eine Diskussion sein, Wahrscheinlich ist dir so etwas fremd. Es ist halt nicht jeder deiner Meinung.
Das hier in diesem Fall eine Straftat vorliegt ist nun ausreichend bekannt, du schreibst es ja auch in jedem Beitrag. Moniert wurde von mir nur der Umgang der Presse, wie das alles dargestellt wurde. Auch dein Beitrag in dem du gleich Verbrecher geschrieben hast, mittlerweile bist du ja bei Gesetzesbrecher, fand ich auch etwas Nivaulos. Mich hier so darstellen wollen, der ist Blöde, oder Stänkert nur rum, scheint so deine Art zu sein, nehm ich auch nicht Ernst !

31

Samstag, 27. April 2013, 08:51

Jedem seine Meinung!

Bin ich voll dafür!!


Wäre doch herrlich langweilig, wenn selbst bei einer derart polarisierenden Persönlichkeit wie Uli Hönieß aller einer Meinung wären.

Allerdings habe ich dich nicht als Blöd bezeichnet, sondern nur gefragt ob Du den Sachverhalt nicht verstanden hast, schließlich hast Du meinen Aprilscherz auch nicht als solchen erkannt und erst auf Zuruf die korrekte Bezeichnung der Maschine gewußt. Daher meine Zweifel.

Die von mir verwendeten Begriffe für Herrn Höneß, egal ob nun Verbrecher, Gesetzesbrecher oder Straftäter bedeuten meines Erachtens nach alle das gleiche.

Stänkern bezog ich darauf, dass Du durch deinen Beitrag im Grunde Gerd Ausführungen doch nur bestätigt hast, und somit keine Argumente pro Höneß in die Diskussion eingebracht hast.

Vielleicht würden jedoch von Beiden Seiten geschriebene Worte anders wahrgenommen, wenn man sich persönlich kennen würde, wie es bei den meisten hier im Forum der Fall ist.

Naja, vielleicht ergibt sich ja mal bei einem Stammtisch oder einer einer Ausfahrt eine Gelegenheit. Ich würde doch allzugerne mal die S 1000 RR oder die 1600-er GT in natura sehen. Oder hast Du vor, weiterhin nur in der virtuellen Welt als Moselbiker zu fungieren?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Klaus« (27. April 2013, 09:17)


32

Samstag, 27. April 2013, 09:52

Wir werden uns mit Sicherheit noch auf einem Stammtisch, oder Tour kennenlernen, nur wirst Du die 1600er BMW nicht mehr sehen, sie ist verkauft und wurde durch eine, mit gutem Kardan und hervorragendem Getriebe mit nur Drei Zylindern ersetzt

oli-baer

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33

Samstag, 27. April 2013, 11:42

Wir werden uns mit Sicherheit noch auf einem Stammtisch, oder Tour kennenlernen, nur wirst Du die 1600er BMW nicht mehr sehen, sie ist verkauft und wurde durch eine, mit gutem Kardan und hervorragendem Getriebe mit nur Drei Zylindern ersetzt



Und wieder ein TRIUMPHATOR... :abklatsch_01:
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34

Samstag, 27. April 2013, 19:50


Wir werden uns mit Sicherheit noch auf einem Stammtisch, oder Tour kennenlernen, nur wirst Du die 1600er BMW nicht mehr sehen, sie ist verkauft und wurde durch eine, mit gutem Kardan und hervorragendem Getriebe mit nur Drei Zylindern ersetzt


Auf dieses déjà vu bin ich schon jetzt gespannt ;) :D
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35

Samstag, 27. April 2013, 20:10

Da ich hier, wie genau beobachtet, bei meiner Anmeldung, bei Angabe des Motorrades einen Schreibfehler hatte, auch dem Aprilscherz auf den Leim gegangen bin, hab ich, um sicher zugehen nach " Déjà-vu" gegoogelt, jetzt weiss ich auch dessen Bedeutung, wünsche dir gute Besserung!
Ein Déjà-vu tritt beim gesunden Menschen vereinzelt spontan, im Zustand der Erschöpfung oder bei Vergiftungen (vor allem mit Nervengiften wie Ethanol oder halluzinogenen Drogen) gehäuft auf. Als Begleiterscheinung von Neurosen, Psychosen oder organischen Hirnerkrankungen, vor allem des Temporallappens, können Déjà-vu-Erlebnisse ebenfalls gehäuft auftreten. Nach Umfragen hatten 50 bis 90 Prozent aller Menschen mindestens einmal ein Déjà-vu-Erlebnis, vergessen aber meist nach einer gewissen Zeit, wo und wann es zuletzt auftrat.
Das Gegenteil des Déjà-vu-Erlebnisses, das Gefühl von Fremdheit in einer vertrauten Umgebung, heißt Jamais-vu-Erlebnis [Ê’amɛˈvy] (frz. „nie gesehen“) und kann unter ähnlichen Umständen auftreten.

36

Samstag, 27. April 2013, 20:47

Also ZZRpit
- oh Verzeihung, nachdem du dir dieses Forum seinerzeit ja nicht mehr antun wolltest und um Löschung gebeten hattest, heißt du ja jetzt nach der erneuten Anmeldung BMWpit -

deine ergoogelte Begriffserklärung ist aber auch nur eine von mehreren möglichen Erklärungen ;) und nicht die wörtliche Übersetzung

Da heißt es nämlich "schon gesehen" und genau dies habe ich gemeint.

Wobei ich persönlich aber der Ansicht bin, dass du wohl eher nicht an einem Stammtisch oder an einer Tour teilnehmen wirst.

Zugegebenermaßen bin ich doch etwas neugierig. Was hat denn deinen offensichtlichen Sinneswandel bewirkt und warum hast du dich wieder hier im Forum angemeldet?

Ach ja, ehe ich es vergesse - schönen Gruß an Conny!
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37

Samstag, 27. April 2013, 21:29

...wünsche dir gute Besserung!
Ein Déjà-vu tritt beim gesunden Menschen vereinzelt spontan, im Zustand der Erschöpfung oder bei Vergiftungen (vor allem mit Nervengiften wie Ethanol oder halluzinogenen Drogen) gehäuft auf. Als Begleiterscheinung von Neurosen, Psychosen oder organischen Hirnerkrankungen...
Ich denke das ist jetzt endgültig genug. mit dem ursprünglichen Thema hat das ohnehin nichts mehr zu tun, daher mache ich den Fred hier nun auch zu.
Aber eine Anmerkung kann und will ich mir hier nicht verkneifen, BMWpit, ZZRpit oder wer oder was auch immer:
Dieses Forum braucht weder Quertreiber, noch Besserwisser und auch Stinkstiefel sind hier nicht gefragt.
Deine verbalen Rundumschläge nerven und kotzen mich an.
Ich habe keine Ahnung, was du als ZZRpit hier abgezogen hast und ganz ehrlich, es interessiert mich auch nicht im Geringsten.
Nach deinen Beiträgen hier als BMWpit denke ich aber, deine seinerzeitige Entscheidung dieses Forum zu verlassen, war wohl nicht so ganz falsch.
Um weitere Eskalation hier zu vermeiden, sachliche DIskussionen sind ja hier nicht mehr zu erwarten, schließe ich das Thema hier und jetzt.
Ich denke, als Themenersteller und Moderator dieses Bereichs, mir dieses Recht rausnehmen zu können.
Alles andere habe, Gott sei Dank, nicht ich zu entscheiden.

:closed:
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