Sie sind nicht angemeldet.

Guten Tag lieber Gast, um »moselbikers.de« vollständig mit allen Funktionen nutzen zu können, sollten Sie sich erst registrieren.
Benutzen Sie bitte dafür das Registrierungsformular, um sich zu registrieren. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

MikeTR

Moderator

  • »MikeTR« ist männlich
  • »MikeTR« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 755

Registrierungsdatum: 26. März 2005

Vorname: Mike

Wohnort: Trier

Fahrstil: keine Angabe

  • Nachricht senden

1

Dienstag, 29. März 2005, 22:54

EU-Führerschein in Luxemburg

Neulich wollten die Jungs in Lux. 60 hartverdiente Euro, weil Ihnen mein alter Führerschein (das graue Ding aus 1979) nicht zu gefallen schien. Im Ländchen werde nur der EU-Schein akzeptiert, musste ich mich belehren lassen. Und nun die Frage: Reicht das rosa Ding(steht ja auch EU drauf), oder aber muss es die neue (Scheck)Karte sein? Bisher konnte mir das niemand beantworten. Vielleicht einer von Euch?
Signatur von »MikeTR« TTS-Sport Trier

Straydog

Administrator

  • »Straydog« ist männlich

Beiträge: 2 823

Registrierungsdatum: 9. März 2005

Vorname: Bernd

Wohnort: Ehranger Straße, Trier

Motorrad: HD XL1200 Custom

Fahrstil: gemütlich

  • Nachricht senden

2

Dienstag, 29. März 2005, 23:00

Huch....da bin ich aber baff....


hab ja selbst noch die graue Pappe und bin des öfteren mal im Ländchen unterwegs.

Würde mich jetzt aber auch interessieren, wie da die Sachlage ist.

Gruß

Straydog
Signatur von »Straydog« "Ich für meinen Teil hab' ganz gerne beim Motorradfahren verbale Funkstille.
Ich will den Motor bollern, den Wind rauschen und mich selber denken hören."


H. Wicht in drm

3

Dienstag, 29. März 2005, 23:01

Hallo MikeTR,

nachstehend eine Info des ADAC zu der Problematik:

Geltung deutscher Führerscheine in den EU-Staaten

Nachdem immer wieder Fragen zur Weitergeltung der alten (grauen bzw. rosaroten) deutschen Führerscheine auftauchen, muß erneut klargestellt werden, daß diese weiterhin in allen Ländern der Europäischen Union gültig bleiben. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen nämlich sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente, also auch DDR-Führerscheine, in den anderen EU-Staaten anerkannt werden; es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Dies hat auch die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt.

Gelegentliche Beanstandungen

Deutsche Auto-Urlauber sind in der Vergangenheit gelegentlich im Ausland beanstandet worden, wenn sie mit ihrem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerieten. Denn die ausländische Polizei kennt oft die genaue Rechtslage nicht und verlangt manchmal den 1999 eingeführten neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat.

Sollte ein älterer Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht akzeptiert werden, wird man häufig ums Zahlen (wenn möglich unter Vorbehalt oder als Sicherheitsleistung) kaum herumkommen, da die Polizei den Betroffenen zwecks Eintreibung des Bußgeldes am Weiterfahren hindern oder eine Sicherheitsleistung verlangen kann. Aus dem Strafzettel sollten aber sowohl der bezahlte Betrag, als auch der Zahlungsgrund zu ersehen sein. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann versuchen, den Bescheid mit Hilfe eines ausländischen Anwalts anzufechten, um so u. U. sein Geld zurückzubekommen.

Wer jedoch unbedingt von vorneherein etwaigen Problemen aus dem Weg gehen möchte, kann seinen alten Führerschein gegen das neue EU-Dokument umtauschen. Dieser Verwaltungsvorgang kostet EUR 24,--. Die Wartezeit beträgt je nach Wohnort des Antragstellers zwischen einer und sechs Wochen. Diese Maßnahme empfiehlt sich vor allem dann, wenn der Betroffene häufig ins Ausland fährt, der vorhandene Führerschein mit einem alten Foto versehen ist oder Eintragungen nicht mehr gut lesbar sind.

Deutsche Führerscheine haben volle Gültigkeit in Österreich

In einem offiziellen Schreiben des österreichischen Bundesverkehrsministeriums vom 02. Juni 2000 wird bestätigt, daß alle deutschen Führerscheinmodelle in Österreich volle Gültigkeit haben. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich um ein nach den EU-Vorschriften ausgestelltes Modell oder um ältere „graue Führerscheine“ handle, so das Wiener Verkehrsministerium. Ähnliches ergibt sich aus einem Rundschreiben gleichen Datums des österreichischen Innenministeriums an alle höherrangigen Polizeidienstbehörden.

Die österreichischerseits ausdrücklich bestätigte „volle Gültigkeit“ älterer (grauer und rosafarbener) Führerschein-Modelle bezieht sich selbstverständlich auf alle Teile des Dokuments, u.a. auch auf das Foto und die Adresse des Fahrerlaubnisinhabers. Nach dem deutschen Führerscheinrecht müssen bei Erteilung der Fahrerlaubnis die Angaben im Führerschein-Dokument den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Ein veraltetes Foto verpflichtet den Führerscheininhaber nicht zum Umtausch des Scheins.

Trotz dieser eindeutigen Rechtslage haben österreichische Polizeibeamte auch schon in früheren Jahren immer wieder Führerscheinfotos, die nicht mehr neuesten Standes waren, beanstandet und deswegen teils auch Verwarnungen ausgesprochen. Dabei wurde verkannt, daß es sich beim Führerschein nicht um ein Identitätspapier, sondern um ein Dokument handelt, mit dem das Bestehen eines Rechts – der Fahrerlaubnis – für eine bestimmte Person amtlich bestätigt wird. Bestehen seitens polizeilicher Verkehrsüberwachungs-organe Zweifel an der Identität des Inhabers dieses Rechts, kann von diesem (zusätzlich) zum Führerschein als Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses verlangt werden.

Die österreichische Beanstandungspraxis ist nicht erst seit Inkrafttreten der zweiten EU-Führerscheinrichtlinie (Einführung u.a. des Scheckkartenformats) unzulässig. Auch nach den internationalen Straßenverkehrsabkommen, die der Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs dienen, sind die Unterzeichnerstaaten (und damit auch Österreich) gehalten, bei vorübergehenden Aufenthalten deutscher Fahrerlaubnisinhaber deren Führerscheindokumente – im ursprünglichen Zustand – anzuerkennen. Andere Praktiken wären nicht nur rechtswidrig, sondern würden auch Sinn und Zweck internationaler Verkehrsübereinkommen zuwiderlaufen.

Da die neuen EU-Führerscheine im Scheckkartenformat – jedenfalls in Deutschland – auf unbeschränkte Dauer ausgestellt werden, sind diese von Österreich im übrigen auch dann anzuerkennen, wenn sich das Aussehen des Inhabers (etwa bei Bartträgern) geändert hat.

Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die alten deutschen Führerscheine nach wie vor auch in allen anderen Ländern der Europäischen Union gültig bleiben. Nach der Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen diese Dokumente in sämtlichen EU-Staaten weiterhin anerkannt werden. Dies hat die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt.
Signatur von »Gerd« Gruß Gerd

:bike_worldtour_01: :bmw_propeller:

http://www.motourbike.de/
www.moselbikers.de
www.reisenunderleben.net
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Manche Hähne glauben, dass die Sonne ihretwegen aufgeht!
(Theodor Fontane)

4

Dienstag, 29. März 2005, 23:12

Hier noch der Beschluss der EU-Kommission:

Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000
über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 511)
(2000/275/EG)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen:
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 1
gestützt auf die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein( 1 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/26/EG( 2 ), insbesondere auf die Artikel 1 Absatz 2 und 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.

2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.
Signatur von »Gerd« Gruß Gerd

:bike_worldtour_01: :bmw_propeller:

http://www.motourbike.de/
www.moselbikers.de
www.reisenunderleben.net
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Manche Hähne glauben, dass die Sonne ihretwegen aufgeht!
(Theodor Fontane)

Straydog

Administrator

  • »Straydog« ist männlich

Beiträge: 2 823

Registrierungsdatum: 9. März 2005

Vorname: Bernd

Wohnort: Ehranger Straße, Trier

Motorrad: HD XL1200 Custom

Fahrstil: gemütlich

  • Nachricht senden

5

Mittwoch, 30. März 2005, 14:28

...oder aber es geht dir, Markus, genauso wie mir - schnellstens nen aktuellen FS besorgen, damit es beim näxten Ritt durch's Ländchen nicht teuer wird, denn (das stand ja auch in dem ADAC-Bericht) egal wie sehr wir im (EU-)Recht sind, die Benelux-Bullen sitzen am längeren Hebel und zahlen müssen wir notfalls doch.

Gruß

Straydog (der demnäxt erst mal aktuelle Bilder machen lassen muß) *g*
Signatur von »Straydog« "Ich für meinen Teil hab' ganz gerne beim Motorradfahren verbale Funkstille.
Ich will den Motor bollern, den Wind rauschen und mich selber denken hören."


H. Wicht in drm

MikeTR

Moderator

  • »MikeTR« ist männlich
  • »MikeTR« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 755

Registrierungsdatum: 26. März 2005

Vorname: Mike

Wohnort: Trier

Fahrstil: keine Angabe

  • Nachricht senden

6

Mittwoch, 30. März 2005, 14:37

rrrischtisch
Vielleicht können wir ja ne Sammelbestellung FS aufgeben. Wird dann sicher günstiger.
Vielen Dank jedenfalls für die detaillierte Auskunft.
Signatur von »MikeTR« TTS-Sport Trier

MikeTR

Moderator

  • »MikeTR« ist männlich
  • »MikeTR« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 755

Registrierungsdatum: 26. März 2005

Vorname: Mike

Wohnort: Trier

Fahrstil: keine Angabe

  • Nachricht senden

7

Mittwoch, 30. März 2005, 18:37

Was? Fällt nach 20 Jahren schon auseinander?
Ist alles keine Qualität mehr...
Ich denke ich hebe den Alten mal auf, man(n) weiß nie wozu er noch gut ist.
Signatur von »MikeTR« TTS-Sport Trier

Straydog

Administrator

  • »Straydog« ist männlich

Beiträge: 2 823

Registrierungsdatum: 9. März 2005

Vorname: Bernd

Wohnort: Ehranger Straße, Trier

Motorrad: HD XL1200 Custom

Fahrstil: gemütlich

  • Nachricht senden

8

Mittwoch, 30. März 2005, 18:52

sorry, Markus, meinte natürlich den Mike ;-))

Gruß

Straydog
Signatur von »Straydog« "Ich für meinen Teil hab' ganz gerne beim Motorradfahren verbale Funkstille.
Ich will den Motor bollern, den Wind rauschen und mich selber denken hören."


H. Wicht in drm

mopped30

Rollerfahrer

  • »mopped30« ist weiblich

Beiträge: 188

Registrierungsdatum: 2. Januar 2005

Vorname: Elli

Wohnort: 54459 Wiltingen

Motorrad: BMW R 1150 GS

Fahrstil: normal

  • Nachricht senden

9

Mittwoch, 30. März 2005, 22:57

Alles alte Infos

In der Tourenfahrer März 2005 steht:

Das Ende der alten Lappen

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr hat in einer Sitzung am 19.01.05 über die bislang strittigen Punkte der neuen EU-Führerscheinrichtlinie abgestimmt.

In der Folge müssen alte Führerscheine, die auf grauem oder rosafarbenem Papier gedruckt sind, binnen 10 Jahren gegen ein einheitliches EU-Format eingetauscht werden. Wer bereits einen nationalen Führerschein im Scheckkarten-Format besitzt, kann sich für den Umtausch zwanzig Jahre Zeit lassen. Erworbene Fahrerlaubnisse gehen beim Wechsel zum EU-Dokument nicht verloren.

Trotz Harmonisierung wird es weiterhin nationale Unterschiede geben: Über die Einführung eines Mikrochips oder den Zwang zu einer gesundheitlicher Untersuchung für bestimmte Führerscheinklassen können die Mitgliedsstaaten individuell bestimmen.

---------------------
Allerdings stand hier nix über die momentane Anerkennung in ausländischen Staaten.
Signatur von »mopped30« Gruß Elli :bmw_propeller:

mopped30

Rollerfahrer

  • »mopped30« ist weiblich

Beiträge: 188

Registrierungsdatum: 2. Januar 2005

Vorname: Elli

Wohnort: 54459 Wiltingen

Motorrad: BMW R 1150 GS

Fahrstil: normal

  • Nachricht senden

10

Donnerstag, 31. März 2005, 00:42

Hier dazu noch ein paar ganz offizielle Links der EU:

EU Gesetzgebung, Straßenverkehrssicherheit: Führerschein

Ist jetzt nur ein Vorschlag, aber soll umgesetzt werden:

Vorschlag Richlinie EU Parlament und Rat über den Führerschein (Neufassung)
Die 91/439 EWG wird dadurch neu gefasst.
Artikel 12 auf Seite 45 befasst sich mit Anerkennung von Führerscheinen.

Darauf beruht wohl auch die Info im Tourenfahrer.

Was die sonst noch alles planen... Der Führerschein wird in ein paar Jahren noch um vieles teurer und schwieriger als jetzt :(
Signatur von »mopped30« Gruß Elli :bmw_propeller:

MikeTR

Moderator

  • »MikeTR« ist männlich
  • »MikeTR« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 755

Registrierungsdatum: 26. März 2005

Vorname: Mike

Wohnort: Trier

Fahrstil: keine Angabe

  • Nachricht senden

11

Freitag, 1. April 2005, 23:41

Hey,
ist doch immer wieder geil wozu unsere Politiker so im Stande sind. Seite 1 von 110...
Ich finde wer so viel Müll und Papier produzieren kann, solle ernsthaft über die nächste Diätenerhöhung nachdenken. :!:
Signatur von »MikeTR« TTS-Sport Trier

Counter:

Hits heute: 121 635 | Hits gestern: 112 420 | Hits Tagesrekord: 152 192 | Hits gesamt: 35 706 245 | Gezählt seit: 30. März 2012, 23:30