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Straydog

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1

Samstag, 8. März 2014, 06:14

Hurra Deutschland :-/

Welche Drogen nehmen "die da oben" eigentlich?


http://www.auto-medienportal.net/artikel/detail/25303/
Signatur von »Straydog« "Ich für meinen Teil hab' ganz gerne beim Motorradfahren verbale Funkstille.
Ich will den Motor bollern, den Wind rauschen und mich selber denken hören."


H. Wicht in drm

Micha

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2

Samstag, 8. März 2014, 08:35

Unglaublich. Da fehlen mir die Worte! :golly:
Signatur von »Micha« Mache nie die gleiche Dummheit zweimal, es gibt genug andere Möglichkeiten!

knabber0815

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3

Samstag, 8. März 2014, 09:30

Wenn ich also jemanden mit einem leichten Schubs von einem Balkon im 7ten Stock befördere, muss ich nur für dessenn blauen Fleck am Arm vom stossen gerade stehen und nicht für die unweigerlich auftretenden Verletzungen die unten beim Aufprall entstehen…?

Silberpfeil

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4

Samstag, 8. März 2014, 10:14

Nein, das wäre gefährliche Körperverletzung, weil du ihn dann direkt berührt hast.

Aaber: Ich denke gerade an die vielen netten Radfahrer, die oft durch die Trierer Innenstadt bügeln, als gäbs kein Morgen: einfach mal seitlich gegen das Fahrrad treten (man will ja das Fahrrad treffen, nicht den Fahrer) und das Ergebnis bewundern.
Signatur von »Silberpfeil« "Everyone crashes. Some get back on. Some don't. Some can't." - Author Unknown

Treverer

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5

Samstag, 8. März 2014, 10:30

der zuständige Richter hätte garantiert anders entschieden wenn das seinem Sohn oder seiner Tochter passiert wäre.
Richter sind in Wahrheit wohl auch nicht immer die "Guten", X(
aber die Bezahlung ist ganz sicher gut. Traurig,traurig, traurig. :thumbdown:
Einen Politiker darf man ja wenigstens noch unbestraft beleidigen, einen Polizisten kritisieren, aber bei so nem Richter
darfste ja nicht mal laut puupsen sonst brummt er dir ein Ordnungsgeld auf. :thumbdown:
Signatur von »Treverer« Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristotoles)

6

Samstag, 8. März 2014, 10:47

Wenn ich also jemanden mit einem leichten Schubs von einem Balkon im 7ten Stock befördere, muss ich nur für dessenn blauen Fleck am Arm vom stossen gerade stehen und nicht für die unweigerlich auftretenden Verletzungen die unten beim Aufprall entstehen??
Um das mal zu beantworten: Nein. Es geht bei der schweren Körperverletzung um den Einsatz einer Waffe und den unmittelbaren Folgen. Was Du da beschreibst, ist mal mindestens Totschlag. Also keine gute Idee.

Bei dem Urteil ging es nur um die Frage, ob eine einfache oder eine schwere Körperverletzung vorliegt. So oder so wird der Autofahrer sein Strafmaß erhalten und es wird ihm wahrscheinlich auch das Gefängnis nicht erspart bleiben. Die Sicht der Gerichte war bisher teilweise so, dass, wer sein Fahrzeug als Waffe nutzt, auch für Folgen einstehen muss, die er nicht unmittelbar verursacht. Das galt übrigens auch für Motorradfahrer, die solche Straftaten begingen. Letztlich ist das eine juristische Diskussion, denn allen ist klar, dass man nicht absichtlich einem anderen Verkehrsteilnehmer hinten drauf fahren darf. Egal ob mit dem Auto oder dem Mopped, und auch nicht mit dem Fahrrad. Wäre der Moppedfahrer durch den eigentlichen Zusammenstoß verletzt wurden, wäre es auch nach wie vor eine schwere und keine einfache Körperverletzung. War aber nicht so.

Gerhard

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7

Samstag, 8. März 2014, 11:21

Hier liegt doch bestenfalls eine
Sachbeschädigung vor (verbogener Bürzel und Kratzer am
Kennzeichen). Ob der anschließende Sturz ursächlich auf den
„Rempler“ zurückzuführen ist, kann nicht zweifelsfrei
nachgewiesen werden. Vielmehr sollte der Biker durch eine
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nachweisen, ob er
überhaupt in der Lage ist, sein Motorrad ordentlich zu beherrschen.
So wäre es für ihn (den Motorradfahrer) ein Leichtes gewesen, durch
leichtes Beschleunigen seines Motorrades das Auffahren des Pkws zu
verhindern. Da hier ein gegenseitiges Fehlverhalten nicht
ausgeschlossen werden kann, hätte schon der ermittelnde Staatsanwalt
das Verfahren einstellen müssen.


Ansonsten, was die Rechtsprechung in diesem unseren Lande betrifft, wundere ich mich über nichts mehr.
Euch allen noch ein sonniges und knitterfreies Wochenende
Gerhard
Signatur von »Gerhard« Ein bisschen verrückt muss man schon sein, um in dieser Welt normal zu bleiben. (Lilli U. Kreßner)

MikeTR

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8

Sonntag, 9. März 2014, 00:21

Steffen, ich bitte dich, da gibt es doch nun wirklich nichts schönzureden.
Und die Begründung ist ja wohl haarsträubend.
Nur wenn ein direkter Kontakt zum Körper des Opfers besteht kann man von einer schweren Körperverletzung ausgehen, das ist doch lächerlich.
Ich schieße mit der Pistole auf dich, es findet kein Körperkontakt statt und was die Kugel dann bei dir verursacht ist nicht meine Schuld???
Sorry, aber das ist lächerlich.
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Silberpfeil

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9

Sonntag, 9. März 2014, 08:36

Es geht nicht um die Schuldfrage, sondern um die juristische Kategorie des Falls (und im nachhinein damit um den Bereich des Strafmaßes).
Signatur von »Silberpfeil« "Everyone crashes. Some get back on. Some don't. Some can't." - Author Unknown

Straydog

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10

Sonntag, 9. März 2014, 18:15

Man muß ja garnicht erst so weit gehen und Schußwaffeneinsatz als Beispiel heran ziehen.

Überlegt doch einfach nur mal, ob die Rechtsprechung genau so ausfallen würde, wenn man einen Kinderwagen rammte, der in der Folge umkippt und das Kind Verletzungen davon trägt.

Ob DAS dann noch mit gleichem Maß gemessen würde, wage ich dann doch ernsthaft zu bezweifeln.
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Silberpfeil

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11

Sonntag, 9. März 2014, 20:45

... Ihr geht alle von eurem Bauchgefühl aus, was ihr als gerecht empfindet und was nicht. Das spielt doch vor Gericht keine Rolle. Es werden sich immer Fallbeispiele finden lassen, die nach diesem Maßstab nicht passen und dennoch in die gleiche juristische Fallkategorie gehören. Es gibt eine Definition von Körperverletzung und eine von schwerer Körperverletzung. Wenn das zu verhandelnde Verhalten von einer dieser Definitionen beschrieben wird, dann wird danach geklagt und verhandelt.

Man kann sich ja gern hinstellen und lamentieren: "Das find ich ungerecht." Aber was wäre dann gerecht? Eine Ausnahme vom Ausschluß der schweren Körperverletzung, nur für den Fall "Auto rammt Motorrad" ? Wieviele andere Fälle würden dann Schlange stehen und gerne auch als schwere Körperveretzung behandelt werden? Vor allem, welche Seite hätte das dann gerne? Genauso gehts doch auch in die andere Richtung.
Signatur von »Silberpfeil« "Everyone crashes. Some get back on. Some don't. Some can't." - Author Unknown

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