Die Neuregelung zur Änderung der Fahrerlaubnisklassen tritt am 19.1.2013 in Kraft. Wir möchten Sie aber bereits jetzt über die Änderungen informieren.
Von den Einschränkungen gegenüber der
- Befristung der Führerscheindokumente
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bislang unbefristet erteilt wurden, werden auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden. Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen - bisher unbefristet - ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.