Das TÜV-Rundschreiben Nr. 12/04 H, Zulassung von Fahrzeugen, das allen TÜV-Sachverständigen vorliegt, informiert darüber, dass Nachrüstschalldämpfer ohne Kat auch dann legal sind, wenn durch den Umbau der Serien-Kat entfällt.
Voraussetzung ist ein EG-Prüfzeichen und die Freigabe für das betreffende Fahrzeug. Bislang ist noch keine Abgasprüfung notwendig - allerdings für eine künftige EG-Betriebserlaubnis vorgesehen.
Eine Korrektur der Fahrzeugpapiere - "Austauschschalldämpfer ohne Kat" - ist bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren erforderlich.
Ohne Kat kann es jedoch bei der ab 2006 auch bei Motorrädern vorgesehenen Abgasuntersuchung Probleme mit der Einhaltung der verbindlichen Grenzwerte geben.