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1

Dienstag, 3. April 2007, 10:52

Urteil gegen Motorradfahrer


MikeTR

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2

Dienstag, 3. April 2007, 12:09

Unsere Obrigkeit scheint nur noch aus total gestörten, weltfremden Spinnern zu bestehen.
Unnütze Gesetze und nicht nachvollziehbare Rechtssprechung sind die Folge.
Als nächstes wird der Radfahrer sicher wegen aktiver Sterbehilfe angeklagt, denn alle Motorradfahrer sind ja potentielle Selbstmörder.
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Hanno der Saarländer

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3

Dienstag, 3. April 2007, 13:59

Ich glaub mein Sch... pfeipft.
Aber das ist man schon gewohnt. Habe selbst zwei Verfahren laufen. Beide mit einem unserer Autos. Einen Unfall hat der Freund unserer Tochter mit unserem Galaxy (Totalschaden) gehabt einen anderen meine Frau. Der Freund unserer Tochter querte eine Hauptstraße. Obwohl er vorsichtig war konnte er den Unfall nicht vermeiden, da der Unfallgegener angeschossen kam. Urteilsbegründung gegen uns: Vorfahrtsmisachtung wiegt schwerer als Geschwindigkeitsüberschreitung.

Meine Frau befuhr eine Landstraße. An einer Seitenstraße vor einem Orteingang stand ein wartender PKW. Die Fahrerin ließ das Auto vor meiner Frau durch und fuhr dann los. Der Crash war nicht zu vermeiden. Eindeutige Sache meinte auch der aufnehmende Polizist zu meiner Frau (Vorfahrtsmissachtung). Denkste. Jetzt hängen wir vor Gericht. Der Gegener hat einfach behauptet meine Frau habe geblinkt und nach rechts eingelenkt. das reicht um einen Prozess ins Rollen zu bringen. Der Zeuge vor meiner Frau hat weder ein Einlenken noch ein Blinken gesehen als er im Rückspiegel nachgesehen hat on meine Frau noch hinter ihm ist. Das war nämlich ihr Chef und sie waren unterwegs zu einen Clienten. Jetzt zählt scheinbar die Vorfahrtsmissachtung doch nicht so stark.
Soviel zur deutschen Rechtssprechung. Würde mich nicht wundern, wenn das Urteil gegen den Biker Modellcarakter bekäme.

Gute nacht Deutschland.
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MikeTR

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4

Dienstag, 3. April 2007, 15:25

Ist ja wohl auch der Hammer.
Könnte bei dir aber vielleicht am Kennzeichen liegen :D :D :D :D
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Micha

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5

Dienstag, 3. April 2007, 16:07

Das ist wieder mal ein klasse Beispiel dafür, mit welcher Intolleranz und Ignoranz die deutsche Rechtsprechung gegen Motorradfahrer urteilt.
Mir fehlen hier wirklich die Worte. Irgendwie sind wir nur noch Freiwild. Für mich ist das Rechtsbeugung und soweit ich weiß, wird diese normalerweise unter Strafe gestellt.

Gruß
Micha
:dagegen:
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Hanno der Saarländer

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6

Mittwoch, 4. April 2007, 00:49

Leider stimmt das nicht immer. Wir haben Zeugen, bei uns war die Polizei, wie gesagt der Beamte vor Ort meinet sogar der Fall sei eindeutig. Aber trotzdem. Soweit darf die Betriebsgefahr nicht gehen.
Aber das ist nur die bescheidene Meinung " Eines der anscheinend mit dem falschen Kennzeichen fährt" :D :D :D :D
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7

Mittwoch, 4. April 2007, 07:33

Da die Konzentration und die Reaktion eines jeden Fahrers unterschiedlich gut oder schlecht sein kann,frage ich mich, wie man beurteilen will ob ,ein Unfall vermeidbar war.


:peace:

Gruß
Micha
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8

Mittwoch, 4. April 2007, 08:12

Meiner Meinung nach ist das gundsätzliche Problem der deutschen Rechtsprechung, dass eigentlich keine richtigen Urteile mehr gefällt werden! In den meisten Fällen wird ein Vergleich angestrebt, sollte dies nicht funktionieren wird die Schuld halt vom Richter aufgeteilt.
So sieht´s doch aus.
:peace:

FRRRanky

unregistriert

9

Freitag, 13. April 2007, 21:50

Zitat

Original von maryline
Ich glaube, diesen Fall muss man(n) differenziert sehen

Wer das verneint, hat für mich ein Brett vor den Augen. Trotzdem kein Grund zu Hause zu bleiben ;-) Betriebsgefahr heißt auch, dass nicht nur nach dem verursachten Schaden verurteilt wird sondern auch nach einer "ganzheitlichen" Betrachtung des Vorgangs.


In letzter Konsequenz ist dann das Sein auf dieser Welt an sich eine erhoehte - u.z. die hoechste, da 100% toedlich endend - "Betriebsgefahr".

Wenn mich morgen einer absticht, ist das mein Verschulden, denn dadurch, dass ich lebe, muss ich damit rechnen, abgestochen zu werden.
Den Meuchelmoerder trifft keine Verantwortung fuer die Folgen.
Denn ich gehe, anstatt mich durch Selbstmord meiner Seinsverantwortung zu entziehen, bewusst das erhoehte Risiko des Lebens ein, was grundsaetzlich als Verschulden gegen mich selbst zu begreifen ist.

Das waere auch in Uebereinstimmung mit der Jahrhunderte alten roemisch-katholischen Rechtsauffassung der Erbsuende und dem Schuldig sein durch Sein an sich.

Franky - konsequent durchdenkend

10

Samstag, 14. April 2007, 23:22

irgendwo gabs doch mal so t-shirts mit dem aufdruck : eher glaub ich an die unschuld einer hure wie an die gerechtigkeit der deutschen justiz-

das wars noch

oder..........
mfg ralf

der aussem hunsbuckel kommt
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Hanno der Saarländer

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11

Freitag, 20. April 2007, 21:05

Urteil ist gesprochen:
Richterlich festgestellt: Meine Frau hat keine Schuld am Unfall. Wir bekommen Haushaltsausfall und degleichen gezahlt.
Aberrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr:
Die Quotelung für alle anderen Kosten, damit auch einen Teil unserer eigenen an unserem Fahrzeug: 25/75 wegen drei mal dürft ihr raten:
Betriebsrisiko eines Kraftfahrers


Wir gehen in Revision
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Hanno der Saarländer

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