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1

Montag, 16. Januar 2012, 12:00

Verwirrend

Der eigene Großvater
Folgender Brief eines ratsuchenden Mandanten ging in der Kanzlei ein:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
Wie Sie wissen, habe ich eine Witwe geheiratet mit einer zwanzigjährigen Tochter. Die hat dann mein Vater geheiratet! Mein Vater wurde also mein Schwiegersohn, meine Stieftochter meine Mutter.
Als meine Frau den Jungen kriegte, war das der Schwager meines Vaters und gleichzeitig mein Onkel (als Bruder meiner Stiefmutter).
Nun hat meine Stiefmutter, die ja zugleich meine Stieftochter ist, vorgestern ebenfalls einen Jungen bekommen, und der ist nun also sowohl mein Bruder als auch mein Enkel!
Ich selbst aber bin der Mann meiner Frau und ihr Enkel (als Sohn ihres Schwiegersohnes). Meine Frau ist meine Großmutter (als die Mutter meiner Stiefmutter). Und da der Mann meiner Großmutter mein Großvater ist, bin ich nun mein eigener Großvater.
Bitte, wann kann ich einmal bei Ihnen vorbeikommen? Postkarte genügt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ergebenster Mandant

... wir haben den Mandanten an eine professionelle Familienrechtlerin vermitteln müssen. ;-)

2

Montag, 16. Januar 2012, 12:59

Was ein Wahsinn :D



Gruß Norby

3

Montag, 16. Januar 2012, 13:46

Das ist wahr

Um da durchzublicken muss man studiert haben.

4

Montag, 16. Januar 2012, 19:15

LOL. Ich hab sowas von keinen Plan über Familienverlinkungen.

Was mich aber interessieren würde, worum sollte es denn beim Anwalt gehen? Erbschaftsfolge wenn er den zweifelos reichen Vater von sich selbst umbringen will? Der muss reich gewesen sein, weil sonst nie im leben die zwanzigjährige Tochter den geheiratet hätte.

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