Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: moselbikers.de. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Jörg75

Tourenfahrer

  • »Jörg75« ist männlich
  • »Jörg75« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 108

Registrierungsdatum: 16. Oktober 2005

Vorname: Jörg

Wohnort: konz

Motorrad: BMW R 1200 GS LC

Fahrstil: normal

  • Nachricht senden

1

Donnerstag, 13. September 2012, 18:15

Bußgeld im Ausland

Bericht: Italien und Österreich erkennen deutsche Fahrzeugscheine nicht an
Ausland: Bußgeld für einen Bindestrich im Kfz-Schein
In Deutschland tragen die meisten EU-Kennzeichen keinen Bindestrich nach dem Ortskürzel. Wenn dieser aber auf den Papieren steht, droht im Einzelfall Ärger im Ausland.



ANZEIGE



Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil I), die bei der Kennzeichenangabe einen Trennungsstrich nach Stadt- oder Kreiskürzel aufweisen, der aber auf dem Nummernschild am Auto tatsächlich nicht vorhanden ist, können bei Polizeikontrollen in Italien und Österreich nach Informationen des ACV Automobil-Club Verkehr zu Problemen führen. Die Beamten argumentierten, mangels Übereinstimmung der Angaben läge keine Identität vor.

Der Club berichtet von einem Münchener Autofahrer, dem in Italien nach einer Verkehrskontrolle zunächst das Fahrzeug beschlagnahmt und erst nach Zahlung von 500 Euro Bußgeld wieder zurückgegeben wurde. Die Handwerkskammer Reutlingen hatte bereits am Vortag auf diese Gefahr hingewiesen.

Die Praxis der ausländischen Behörden ist nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums unzulässig. In einem Schreiben an das Auswärtige Amt weist der Verkehrsminister darauf hin, dass die Kennzeichen im Kraftfahrzeugschein mit und ohne Trennungsstrich geschrieben sein können: "Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig", heißt es in dem Schreiben.

Bei der Neuausstellung von Kraftfahrzeugscheinen übernehmen die Behörden bereits die neue Schreibweise des Kennzeichens ohne Bindestrich. In Baden-Württemberg und Hessen wurden laut ACV auch die alten Papiere, allerdings gegen Gebühr, nahezu lückenlos auf die neue Schreibweise umgestellt. Andere Bundesländer ändern die Eintragung nur bei Neuausstellung.

Nicht-EU-Kennzeichen oder die seltenen EU-Kennzeichen mit Bindestrich sind von der Problematik nicht betroffen.

http://www.autokiste.de/psg/1208/10244.htm

Kein Scherz :gruebel: :gruebel: :gruebel:

edit: ich hab mal das fehlende "d" in der Überschrift ergänzt. -Mike-
Signatur von »Jörg75« :duck:!!!Wer später bremst, ist länger schnell !! :krass: :bmw_02: :bmw_propeller: :sabber:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MikeTR« (13. September 2012, 19:27)


Ähnliche Themen

Counter:

Hits heute: 82 031 | Hits gestern: 112 420 | Hits Tagesrekord: 152 192 | Hits gesamt: 35 666 641 | Gezählt seit: 30. März 2012, 23:30