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Freitag, 19. August 2005, 20:40

Manipulationen am Tacho

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Pressemitteilung Nr. 298/2005

18. August 2005
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Stolpe: Manipulationen am Tacho ab heute strafbar

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"Käufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen müssen sich auf den
angezeigten Tachostand verlassen können. Menschen, die, um eigene
Vorteile zu erzielen, bedenkenlos Sicherheit und Leben anderer in
Gefahr bringen, werden ab heute hart bestraft", sagte
Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe in Berlin. Heute ist die
dazu notwendige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Damit werden zwei neue Straftatbestände geschaffen. "Zum einen wird
künftig das Manipulieren des Tachokilometerstandes unter Strafe
gestellt. Zum anderen wird auch das gefährliche Rasen von schweren Lkw
und Bussen auf den Straßen strafbewehrt, wenn dies durch ein bewusstes
Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern ermöglicht wird", so der
Bundesverkehrsminister. Er verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf
den schweren Busunfall in Lyon von vor zwei Jahren.

Damals, so die Untersuchungsergebnisse, verunglückte der Bus auf
regennasser Straße und bei schlechter Sicht und fuhr zeitweise weit
über 110 km/h. Möglich wurde dies, weil der Geschwindigkeitsbegrenzer
außer Betrieb gesetzt worden war.

"Betrügerische Verfälschungen von Wegstreckenzählern fügen den Käufern
von Gebrauchtwagen jährlich viele Millionen Euro Schaden zu. Es
handelt sich dabei um keine Kavaliersdelikte. Beim Ausschalten der
Geschwindigkeitsbegrenzer werden sogar Gefahrensituationen für Leib
und Leben der Reisenden in Kauf genommen. Deshalb ist die heute in
Kraft getretene Rechtsänderung ein Beitrag zum Verbraucherschutz und
für die Verkehrssicherheit", sagte Stolpe.
Signatur von »Gerd« Gruß Gerd

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Manche Hähne glauben, dass die Sonne ihretwegen aufgeht!
(Theodor Fontane)

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